AGB

Hauptsitz: freshcar Autoaufbereitung,
Inhaber Willi Böhm
Kupferschmiedstraße 11
91154 Roth

Zweigstelle: freshcar Autoaufbereitung,
Inhaber Willi Böhm
Nürnberger Straße 51
91126 Schwabach

Umsatzsteuer ID: DE237653156

Berufshaftpflichtversicherung: Nürnberger Versicherung AG
Handel- und Handwerk Versicherung: Nürnberger Versicherung AG

Die Reinigung der Fahrzeuge erfolgt ausschließlich unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:

1. Preise und Bezahlung

Es gilt die aushängende Preisliste bei Fahrzeugannahme. Die Preise gelten für normale Verschmutzungen. Für starke Verschmutzungen, Sonderleistungen und/oder sonstige Dienstleistungen gilt der normale ausgezeichnete Preis nicht. Der Preis orientiert sich dann nach der Arbeitszeit und dem Aufwand. Es gilt bei Abholung des gereinigten oder aufbereiteten Fahrzeugs Barzahlung ohne Abzug oder Zahlung mit EC-Karte. Nichteinlösung von Lastschriften wird pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 10 Euro berechnet. Bei Gewerbe Partnern kann eine 1 Wöchige Zahlungsfrist vereinbart werden.

2. Pfandrecht

Für den Fall der Nichtzahlung bzw. nicht vollständigen Zahlung des Preises wird schon jetzt ein Pfandrecht zugunsten der Firma freshcar Inhaber Willi Böhm vereinbart.

3. Fahrzeugannahme

Das Fahrzeug ist vom Auftraggeber leergeräumt zu übergeben. Für Gegenstände, Papiere usw. die sich im Fahrzeug befinden, wird keine Haftung übernommen. Der Auftraggeber oder sein Beauftragter ist verpflichtet, auf etwaige Schäden und/oder Ausbesserungsarbeiten die am Fahrzeug vorgenommen worden sind, hinzuweisen.

4. Fahrzeugabnahme

Der Auftraggeber oder sein Beauftragter ist verpflichtet, sich sofort bei Abholung des Fahrzeugs vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs und von der Ordnungsmäßigkeit der ausgeführten Arbeiten zu überzeugen. Mit Zahlung des Rechnungsbetrages gilt das Fahrzeug als ordnungsgemäß Abgenommen und die Arbeiten als ordnungsgemäß ausgeführt.

5. Haftund und Garantie

a) Die Aufbereitungsfirma übernimmt die volle Haftung für Schäden, die durch ihre Arbeit am Kraftfahrzeug durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden.

b) Offensichtliche Schäden und/oder Reklamationen sind vor Verlassen des Grundstückes zu melden.

c) Im Nachhinein können Reklamationen und/oder Schadensansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht anerkannt werden.

d) Die Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug schon vorhanden waren und durch die Fahrzeugaufbereitung an diesem Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen. Die Mitarbeiter der Fahrzeugaufbereitungsfirma machen den Kunden vor Beginn ihrer Arbeit auf bereits vorhandene Schäden aufmerksam, die der Kunde schriftlich zu bestätigen hat.

e) Bei Rostentfernung kann keine Garantie gegen eine Wiederrostung gegeben werden.

f) Motorraum- und Motorwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt die Aufbereitungsfirma keine Haftung. Mit der Auftragserklärung zur Motorraum- und Motorwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektrikabdichtung im Motorraum an seinem Kraftfahrzeug.

g) Felgen Reparaturen dienen nur zu kosmetischen Zwecken. Technische Eigenschaften wie Rundlauf oder Höhenschlag werden nicht überprüft. Vergewissern sie sich im Vorfeld ob es sich bei Ihrem Schaden um eine rein kosmetische Aufbereitung handelt.

h) Bei stark verschmutzen Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Ausbleichen führen. Hierüber wird der Kunde vorab informiert.

i) Gewährleistung greift nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Dabei gilt als vereinbarte Leistung der Aufbereitungsfirma die Durchführung der Reinigungsarbeiten, geschuldet wird nicht der Erfolg der Reinigung. Die Leistung gilt somit auch als erbracht, wenn der Reinigungserfolg aufgrund von Lackmängeln, sonstigen Mängeln, extremer Verschmutzung oder ähnlichem, trotz fachgerechter Durchführung der Arbeiten sich nicht einstellt.

k) Auf dem gesamten Betriebsgelände kann es durch Umwelteinflüsse und betriebsbedingten Einflüssen zu glatten Oberflächen und rutschigen Böden kommen. Die Aufbereitungsfirma kann keine Haftung für Schäden oder Verletzungen übernehmen wenn Oberflächen und Gründe nass oder glatt sind.

6. Reklamationen bei Lack- Karosseriearbeiten

Bei Beilackierungen muss mit leichten Farbunterschieden gerechnet werden. Durch technische Umstände können Farbabweichungen in Ton und Helligkeit auftreten. Durch Umwelteinflüsse und Herstellerverfahren können Farbabweichungen geringfügig nicht ausgeschlossen werden. Die Aufbereitungsfirma bemüht sich diese Abweichungen bestmöglich am Fahrzeug anzugleichen. Hierüber wird der Kunde im Vorab informiert und bestätigt dies auf dem Auftragsformular. Sollte es durch Technische Umstände nicht möglich sein Dellen ohne Lackieren, also Ausbeulen hundertprozentig zu entfernen, gilt die Leistung als erfolgreich erbracht, wenn die Reparatur eine eindeutige Verbesserung des Schadens bewirkt hat. In diesem Falle kann der Preis der Reparatur um maximal 25% gemindert werden. Bei einer berechtigten Reklamation, nach erfolgloser zweimaliger Nachbesserung, hat die Aufbereitungsfirma für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen.

7. Terminvereinbarung

Termine, seien sie schriftlich oder auch mündlich vereinbart, sind unverbindlich. Ansprüche jeglicher Art können aus einer Terminvereinbarung, insbesondere aus dem Nichteinhalten oder der zeitlichen Verzögerungen von Terminen beiderseits nicht abgeleitet werden. Sofern der Auftraggeber das Fahrzeug nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, ist es der Aufbereitungsfirma freigestellt, die Erledigung anderweitiger Aufträge zu übernehmen. Eine alsbaldige Erledigung der Reinigung für den Auftraggeber ist von der Aufbereitungsfirma besonders in diesen Fällen nicht geschuldet. Auch in anderen Fällen kann der Auftraggeber aus der Nichteinhaltung bzw. nicht termingerechten Erledigung der Aufträge keinerlei Rechte, insbesondere keine Schadenersatzansprüche herleiten.

8. Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftbedingungen haben Gültigkeit soweit keine anderweitige Vereinbarung zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurde. Vereinbarungen die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu verfassen. Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.
Gerichtsstand ist Schwabach. Stand: 2020